Fliegen ohne Flugleiter (FoF) – Online-Formular

    Zusätzlich zur Flugplatzgenehmigung / -Ordnung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

    • Nur zu verkehrsschwachen Zeiten

    • Nur in EDEP stationierte Flugzeuge
      (Ausnahme für externe Segelflieger)

    • Kein Mischflugbetrieb (Windenbetrieb und Motorflugbetrieb gleichzeitig)

    • Nur Mitglieder der EDEP-ansässigen Vereine
      (Ausnahme für eingewiesene externe Piloten auf Segelflugzeugen im F-Schlepp)

    • Keine Schulflüge, keine Alleinflüge von Flugschülern

    • Nur für Flüge bei Tag (zusätzlich: nicht vor 0600 und nach 2200 Ortszeit)

    • Keine Platzrunden (Ausnahme: F-Schlepper)

    • Nur für Flüge von und nach Schengen-Staaten

    • GAFOR Gebiet 45 (Rhein-Main Gebiet) Einstufung „M“ oder besser (Sicht mehr als 1,5 km
      und Wolkenuntergrenze 500 ft oder höher)

    Erklärung gegenüber dem Platzhalter:
    „Als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ist mir bekannt, dass der Flugplatzhalter beim Flugbetrieb ohne Flugleiter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen kann.

    Ich habe daher in geeigneter Weise selbst zu prüfen, ob sich die Flugbetriebsflächen in einem betriebssicheren Zustand befinden. Ist dies nicht der Fall und lassen sich die Mängel nicht beseitigen, sind Starts und Landungen ohne Flugleiter unzulässig.

    Mir ist somit bekannt, dass ich als Luftfahrzeugführer alleine das Risiko trage.

    Ich bestätige weiterhin, dass ich über den Inhalt der Ausnahmegenehmigung der Luftfahrtbehörde informiert wurde und insbesondere die Bedingungen und Auflagen zur Kenntnis genommen habe und beachten werde.“

    Zusätzlich für externe Piloten:

    Datum

    Kennzeichen

    Typ

    Startart

    Pilot

    Begleiter

    Startzeit

    Landezeit

    Startort

    Landeort

    Bemerkungen

    Alle Zeiten sind UTC. Die tatsächlichen Daten sind im Vereinsflieger durch den Piloten zu erfassen!